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Hände einer Familie

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Rechtsangelegenheiten rund um das Thema Eingehung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften sowie deren Beendigung, also Scheidung oder Auflösung.

Aufgrund des sehr persönlichen Charakters der Thematik bemühen wir uns, mit Ihnen gemeinsam einen Weg zu finden, der schnell, zum Wohle der gemeinsamen Kinder, kostengünstig und nervenschonend zur Problemlösung führt.

Zu unseren Tätigkeiten gehören u.a.:

  • die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung von Eheleuten,
  • die Regelung des Sorge- und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern,
  • die Klärung von Fragen des Versorgungsausgleichs,
  • die Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen,
  • vertragliche Gestaltung innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, insb. zur Regelung der Vermögensverhältnisse („gemeinsam Bauen ohne Trauschein“)
  • die Berechnung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens,
  • Beratung und Vertretung bei Unterhaltsansprüchen für Minderjährigen-, Volljährigen- und Elternunterhalt,
  • die Regelung der Verhältnisse am Hausrat und der Ehewohnung während des Getrenntlebens und nach der Scheidung,
  • Rechtsschutz in Eilangelegenheiten (insb. Umgang, elterliche Sorge, Unterhalt, Sicherung des Zugewinnausgleich vor illoyalen Vermögensverschiebungen des anderen Ehegatten)
  • die Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen und deren Durchsetzung
  • die Klärung der sonstigen Vermögensverhältnisse z.B. Auseinandersetzung über Grundvermögen)
  • Vaterschaftsfeststellung/-anfechtung
  • die Beratung und Vertretung in Fragen der Beziehungen von Verwandten untereinander.

Diese und viele andere Themen klären wir gerne individuell für Sie. Rufen Sie uns an, machen Sie einen Termin und fragen Sie uns!