ThemaRente

Zwangsverrentung durch die JobCenter

Die JobCenter dürfen Bezieher von SGB-II-Leistungen auffordern, im Alter von 63 Jahren in die Altersrente zu gehen.
In der Unbilligkeitsverordnung sind die Ausnahmen geregelt. So ist es ab 01.01.2017 zum Beispiel unbillig, eine Altersrente dann vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn der/die Betroffene dadurch zur Sicherung des Lebensunterhalts Leistungen der Sozialhilfe beziehen müsste, die er bei Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente nicht in Anspruch nehmen müsste.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nur der allgemeinen Information dient. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung aufgrund des konkreten Sachverhaltes. Wenn Sie eine weitergehende Beratung und/oder Vertretung durch uns wünschen, dann können Sie uns sehr gerne eine E-Mail schreiben oder uns anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

SGB VI

Rentenrecht

Das Rentenrecht umfasst neben Altersrenten, Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente auch Leistungen zur Wiedereingliederung (Reha statt Rente). Wir vertreten Sie im Falle eines Streits mit der Rentenversicherung also nicht nur in allen Rentenfragen, sondern zum Beispiel auch, wenn Eingliederungsleistungen wie Umschulung oder Arbeitgeberförderung abgelehnt werden.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir prüfen gerne den Bescheid Ihrer Rentenversicherung und beraten Sie, ob und wie Ihr Sie ihr Anliegen durchsetzen können.

Sozialrecht

Frau füllt Alg II Antrag aus

Das deutsche Sozialrecht ist in zwölf Sozialgesetzbüchern sowie weiteren Gesetzen geregelt.

Unsere Arbeitsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

  • SGB II (Arbeitslosengeld II, Hartz IV)
  • SGB III (Arbeitslosengeld I)
  • SGB V (Krankenversicherung)
  • SGB VI (Rentenversicherung)
  • SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderten Menschen)
  • SGB XI (Pflegerecht)
  • SGB XII (Sozialhilfe)

Wenn Sie in einem dieser Themengebiete rechtlichen Rat oder rechtliche Vertretung benötigen, rufen Sie uns an, machen Sie einen Termin und fragen Sie uns!

Seniorenrecht

Ältere Frau signiert Dokument

Eingebettet in unsere Schwerpunkte Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht bieten wir gezielt Rechtsberatung für ältere Menschen an. Unter dem Stichwort Seniorenrecht beraten wir Sie in rechtlichen Fragestellungen, die nicht erst wichtig sind, wenn Menschen gebrechlich oder vergesslich werden, sondern bereits dann, wenn Sie für sich oder Ihre Eltern Vorsorge treffen wollen.

Unsere Themen hier sind unter anderem:

  • Schwerbehindertenrecht
  • Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Erbauseinandersetzung, Erbenhaftung
  • Bestattungsvorsorge
  • Elternunterhalt – Unterhaltsübergang auf das Sozialamt
  • Übergang vom Erwerbsleben in die Rente
  • das Leistungsrecht der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, insbesondere
    • das Pflegerecht (ambulant, stationär, Pflegestufen, MDK-Besuch)
    • Pflegefinanzierung
    • Sozialhilfe und soziale Hilfen im Sozialrecht
    • Kostenübernahme für Hilfsmittel
    • Rentenversicherung