Eingebettet in unsere Schwerpunkte Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht bieten wir gezielt Rechtsberatung für ältere Menschen an. Unter dem Stichwort Seniorenrecht beraten wir Sie in rechtlichen Fragestellungen, die nicht erst wichtig sind, wenn Menschen gebrechlich oder vergesslich werden, sondern bereits dann, wenn Sie für sich oder Ihre Eltern Vorsorge treffen wollen.
Unsere Themen hier sind unter anderem:
- Schwerbehindertenrecht
- Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- vorweggenommene Erbfolge
- Erbauseinandersetzung, Erbenhaftung
- Bestattungsvorsorge
- Elternunterhalt – Unterhaltsübergang auf das Sozialamt
- Übergang vom Erwerbsleben in die Rente
- das Leistungsrecht der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, insbesondere
- das Pflegerecht (ambulant, stationär, Pflegestufen, MDK-Besuch)
- Pflegefinanzierung
- Sozialhilfe und soziale Hilfen im Sozialrecht
- Kostenübernahme für Hilfsmittel
- Rentenversicherung