Ab dem 01.01.2025 gibt es die neue Düsseldorfer Tabelle.
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bringt im Vergleich zur Version von 2024 vor allem leichte Anpassungen in den Unterhaltsbeträgen mit sich, während die grundlegende Struktur der Tabelle unverändert bleibt. Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Anhebung der Bedarfssätze für Kinder:
Für Kinder bis 5 Jahre (erste Altersstufe) steigt der Mindestunterhalt um 2 Euro auf 482 Euro.
Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren (zweite Altersstufe) erhöht sich der Betrag um 3 Euro auf 554 Euro. - Für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren (dritte Altersstufe) beträgt der Anstieg 4 Euro, wodurch der Unterhalt 649 Euro erreicht.
- Für Studierende: Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, erhalten nun 990 Euro monatlich, was einer Erhöhung um 60 Euro gegenüber 2024 entspricht.
Die Düsseldorfer Tabellen 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 können Sie hier herunterladen.