Ab dem 01.01.2024 gibt es die neue Düsseldorfer Tabelle.

Auch für 2024 sieht die Düsseldorfer Tabelle Änderungen an den Beitragssätzen, den Einkommensgruppen und dem Selbstbehalt vor. Unterhaltsberechtigte dürfen sich nach 2023 erneut über eine ordentliche Erhöhung freuen. Auch der Selbstbehalt wurde angehoben jedoch in geringerem Umfang als im Vorjahr.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Die Düsseldorfer Tabellen 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 können Sie hier herunterladen.