Ab dem 01.01.2023 gibt es die neue Düsseldorfer Tabelle.
Die Änderungen ergeben diesmal unter anderem eine signifikante Erhöhung der Selbstbehalte zum Beispiel gegenüber Minderjährigen (notwendiger Selbstbehalt) um über 200 EUR (von 1.160 auf 1.370 EUR). In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Die Düsseldorfer Tabellen 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 können Sie hier herunterladen.