Ab dem 01.01.2026 gibt es die neue Düsseldorfer Tabelle.

Die Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2026 sind weniger stark als in den letzten Jahren. Der Mindestunterhalt steigt um 4 €, aber dieser Anstieg wird in der niedrigsten Einkommensgruppe durch die gleichzeitige Erhöhung des Kindergeldes ausgeglichen. Deutlicher wirken sich die höheren Selbstbehaltssätze aus: Sie steigen im Durchschnitt um 4,3 % und entlasten damit vor allem Unterhaltspflichtige mit geringem Einkommen.

 

Die Düsseldorfer Tabellen 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 können Sie hier herunterladen.