Arbeitslosengeld II, Hartz IV
Ablehnung aufgrund Ihres Einkommens bzw. Vermögens rechtmäßig? - Welche neuen Rechte haben Sie aufgrund der Gesetzesänderung?
- Müssen Sie die Rückforderung des JobCenter bezahlen?
- Darf das JobCenter die Leistungen für Ihre Miete kürzen?
- Was haben Sie vom Bildungspaket?
- Dürfen Sie in den Urlaub fahren?
- Müssen Sie an der MAE teilnehmen?
- Ist die Sanktion des JobCenter rechtmäßig?
- Müssen Sie als Selbständiger ein Fahrtenbuch führen?
- Dürfen Sie umziehen?
- Dürfen Sie studieren?
- Müssen Sie sich bewerben?
- Müssen Sie die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?
- Bezahlt das JobCenter den Umzug?
- Bezahlt das JobCenter die Kaution und die Renovierung?
- Haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf?
- Müssen Sie für Ihre Kinder Leistungen an das JobCenter erstatten?
- Sind Sie unterhaltspflichtig für Ihr Kind, das Hartz 4 bezieht?
- Durfte das JobCenter die Leistungen versagen?
- Warum hat das JobCenter die Leistungen nicht ausgezahlt, obwohl es doch Leistungen bewilligt hat?
- Wie lange müssen Sie noch auf die Entscheidung über Ihren Widerspruch oder Antrag warten?
- Bezahlt das JobCenter Möbel oder die Erstbekleidung für Ihr Baby?
- Darf das JobCenter mein Einkommen anrechnen?
Diese und viele andere Fragen klären wir gerne für Sie. Rufen Sie uns an, machen Sie einen Termin und fragen Sie uns!