Das persönliche Gespräch bietet die beste Möglichkeit einer umfassenden Rechtsberatung. In der aktuellen Krisensituation lautet die Empfehlung der Experten und der Bundesregierung jedoch klar und unmissverständlich: Soziale Kontakte sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Daher bieten wir auch telefonische (per Telefon oder Videokonferenz) oder schriftliche (E-Mail) Erstberatung an.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie unser Kontaktformular ausfüllen und einen Gebührenvorschuss von 80 EUR auf unser Konto einzahlen.

Wenn Sie beratungshilfeberechtigt sind, bitten wir Sie, den Beratungshilfeschein per Post an uns zu schicken und die Beratungshilfegebühr von 15 EUR auf unser Konto zu überweisen.

Anschließend erhalten Sie für telefonische Beratungen Terminvorschläge und gegebenenfalls einen Link für eine Videokonferenz.

Für Ehescheidungen können Sie auch unser Scheidung-online-Angebot nutzen.