Behinderungsgrad / Merkzeichen / Schwerbehinderungsrecht

Bei folgenden Fragen und Problemen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite und vertreten Ihre Rechte:

  • Warum bekomme ich kein Merkzeichen „G” oder „aG” oder „RF” oder „B” oder „H” oder „Bl” oder „Gl” oder „T”?
  • Warum wurden nicht alle Krankheiten berücksichtigt?
  • Warum ist der Grad so niedrig?
  • Welche Rechte als Behinderter / Schwerbehinderter habe ich?
  • Darf das Versorgungsamt den Schwerbehinderungsgrad reduzieren?
  • Welche Leistungen kann ich im Rahmen der Eingliederungsleistungen von wem erhalten?
  • Wie finanziere eine persönliche Assistenz für mich?
  • Was muss ich unbedingt bei dem sogenannten Arbeitgebermodell beachten und wirtschaftlich bei der Bedarfsermittlung einkalkulieren?
  • Wofür kann ich das persönliche Budget verwenden?
  • Wer finanziert mir einen Sportrollstuhl?

Wir helfen Ihnen aber nicht nur bei der Prüfung Ihres Bescheids sondern bereits dann, wenn sich das Versorgungsamt zu viel Zeit lässt mit der Entscheidung über Ihren Antrag oder Ihren Widerspruch.

Auch im Rahmen des Behinderungsrechts haben Sie die Möglichkeit, die Behörde auf dem Klageweg zum Tätigwerden zu zwingen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir besprechen gern gemeinsam, welcher
der nächste richtige Schritt für Sie ist.