Scheidung online
Unter der Bezeichnung Scheidung-online biete ich ein Verfahren an, in dem Sie alle Formalitäten bequem von zu Hause aus erledigen können. Nur zum Scheidungstermin vor Gericht müssen Sie dann noch persönlich erscheinen. Sie sparen Zeit und Sie sparen unter Umständen den zweiten Anwalt. Sollte ein zweiter Anwalt zwingend erforderlich sein (nämlich dann, wenn Sie vor Gericht auf den Versorgungsausgleich verzichten wollen oder das Scheidungsurteil sofort rechtskräftig werden soll), organisiere ich das auf Wunsch für Sie.
Scheidung online ist dann möglich, wenn beide Ex-Partner noch miteinander reden und sich im Vorfeld über alles einvernehmlich verständigen können einschließlich der sogenannten Scheidungsfolgen.
Gerne unterbreite ich Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag. Bei niedrigen Einkommen oder hoher Verschuldung können beide Ehegatten Verfahrenskostenhilfe beantragen. Auch hierzu berate und unterstütze ich Sie gerne.
Für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens benötige ich folgende Unterlagen (durch Anklicken der Schaltfläche wird die entsprechende PDF-Datei heruntergeladen):
der Scheidungsfragebogen | |
eine Verfahrensvollmacht | |
die Heiratsurkunde | (Original oder beglaubigte Fotokopie) |
wenn minderjährige Kinder vorhanden sind: die Geburtsurkunde | (Fotokopie) |
falls Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden soll, das ausgefüllte VKH-Formular mit Belegen. |
Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare und Anträge senden Sie mir bitte zusammen mit den angeforderten Urkunden und ggf. Belegen per Post zu. Sie erhalten dann von mir einen formulierten Scheidungsantrag zur Durchsicht. Wenn Sie dazu keine Fragen mehr haben und alles geklärt ist, reiche ich den Scheidungsantrag bei Ihrem Familiengericht ein. Wenn Ihnen VKH bewilligt wurde, rechne ich mit dem Gericht ab, ansonsten sende ich Ihnen meine Rechnung nach dem Scheidungstermin vor Gericht zu.