Nur noch 10 % der Regelleistung können aufgerechnet werden

Die Bundesagentur für Arbeit hat Ihre Rechtsauffassung gleichzeitig zur Rückzahlung von mehreren Darlehen durch Aufrechnung geändert.

Bisherige Situation:

Wenn jemand mehrere Darlehen vom JobCenter erhalten hatte und die Rückzahlung durch Einbehaltung von Leistungen erfolgte bzw. erfolgt, war die Rechtsauffassung der Bundesagentur für Arbeit und damit der JobCenter bisher, dass bis zu drei Aufrechnungen in Höhe von jeweils zehn Prozent der Regelleistung durchgeführt werden darf und wurde. Das hieß im schlimmsten Fall, dass 30 Prozent der Regelleistung pro Monat einbehalten wurden.

Diese Rechtsauffassung war und ist umstritten.

Neue Situation:

Aus einem Eintrag, der auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten „Wissensdatenbank SGB II“ geht hervor, dass an der oben beschriebenen Meinung nicht mehr festgehalten wird. Auch bei mehreren Darlehen darf nur (noch) mit insgesamt zehn Prozent der Regelleistung aufgerechnet werden. Eine Addierung von zehnprozentigen Aufrechnungen bis zu 30 Prozent ist unzulässig.

Achtung: Die diesbezügliche fachliche Weisung ist bis heute noch nicht geändert. In dem Wissensdatenbankeintrag ist eine Anpassung der Weisung jedoch angekündigt.

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