Die Kanzlei für Ihre persönlichen Dinge
Unser Anspruch ist es, Ihnen qualifiziert, engagiert und effizient mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir konzentrieren unsere anwaltliche Tätigkeit auf die Schwerpunkte Familienrecht, Sozialrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. In den Rechtsgebieten Familienrecht und Sozialrecht haben wir uns aufgrund vertiefter Kenntnisse und langjähriger Erfahrung zu Fachanwältinnen qualifiziert.
Weil sich unsere Schwerpunktgebiete vielfältig überschneiden, können wir Sie dort, wo Ihre Fragen und Probleme gleich mehrere Rechtsgebiete berühren, kompetent aus einer Hand beraten. Das gilt in besonderem Maße für die spezifischen Rechtsfragen von älteren Menschen, die unter dem Stichwort Seniorenrecht einen eigenen Themenschwerpunkt unserer Kanzlei bilden.
Das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant basiert auf Vertrauen. Es geht uns darum, für ihr individuelles, persönliches Anliegen eine rechtlich und wirtschaftlich optimale Lösung zu erarbeiten und durchsetzen. Wir beraten und vertreten Sie umfassend, weisen Sie auf rechtliche Risiken hin und klären Sie von Beginn an über die entstehenden Kosten auf.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeitsbereiche. Nehmen Sie uns beim Wort und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch.
Beide Anwältinnen sind Mitglied im Deutschen Anwaltverein e.V. und
im Berliner Anwaltsverein e.V.