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anwalt.de - Einfach zum Anwalt
Motto: Die Kanzlei für die Dinge des Lebens
Rechtsanwältin Marianne Gippert, Rechtsanwältin Yvonne Klein
Schließtag

Herzlich willkommen auf unserer Website!

Wir sind für Sie da! Individuelle Beratung statt Massenabfertigung – der Mandant steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Um eine hohe Qualität der Rechtsberatung und -vertretung zu gewährleisten, die der Mandant zu Recht erwarten darf, halten wir ein persönliches Beratungsgespräch für unbedingt erforderlich. Termine können kurzfristig vergeben werden.

Die Kanzlei ist schwerpunktmäßig auf den Gebieten Sozialrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht tätig. Unsere Mandanten profitieren davon, weil sich diese Rechtsgebiete in vielen Bereichen überschneiden und sie so aus einer Hand kompetent beraten und vertreten werden.

Aber auch bei der Lösung vieler anderer privatrechtlicher Probleme stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Aktuelle Informationen für unsere Mandanten

  • Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.
    In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u.a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

    Pressemitteilung Nr. 36/2011 des OLG Düsseldorf vom 12.12.2011

  • Pfändungsschutzkonto (P-Konto) noch 2011 beantragen
    Ab 1.1.2012 kann Pfändungsschutz nur noch für ein P-Konto in Anspruch genommen werden. Bei bestehender oder drohender Kontopfändung sollte der Kontoinhaber daher umgehend bei seinem Kreditinstitut die Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto beantragen.
    Ein P-Konto kann jeder führen, allerdings nur ein Konto pro Person. Über das P-Konto erhalten Sie im Falle einer Pfändung automatischen Pfändungsschutz, ohne vorher zum Gericht gehen zu müssen. Der nicht pfändbare Grundfreibetrag beträgt ab dem 1. Juli 2011 1.028,89 €, wenn ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto ist. Individuell sind auch höhere Freibeträge möglich. Dazu beraten wir Sie gerne.